- Wenn immer möglich, besprechen und regeln Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen gemeinsame Probleme unter sich. Erste Ansprech- und Auskunftsperson bei Fragen, die den Unterricht oder die Klassenorganisation betreffen, ist die Klassenlehrperson.
- Werden sich Eltern und Lehrpersonen nicht einig, wenden sich diese an die Schuldirektion.
- Werden sich Eltern mit der Schuldirektion nicht einig, wenden sich diese an den Schulinspektorat.
- Die Schuldirektion ist erste Anlaufstelle bei Fragen, welche die ganze Schule, den allgemeinen Schulbetrieb oder Urlaubsgesuche über mehr als 1 Halbtag betreffen.
Anmerkung zu den Elterngesprächen:
Die juristische Abteilung der BKAD hält im Zusammenhang von getrennten Eltern und der Informationspflicht der Schule fest:
«Es wird davon ausgegangen, dass der Elternteil, bei dem das Kind den offiziellen Wohnsitz hat, dem anderen Elternteil die Informationen zukommen lässt. Informationen und Entscheide, welche die Stellung einer Schülerin oder einses Schülers betreffen, werden beiden Elternteilen mitgeteilt.
Was insbesondere die Elterngespräche betrifft, so muss die Lehrperson nicht ein Elterngespräch für die Mutter und eines für den Vater durchführen. Es gibt ein einziges Gespräch für beide Elternteile. Verstehen sich die Ex-Eheleute nicht, dann ist das ihr Problem und nicht dasjenige der Schule. Die Lehrperson muss ihre Veranstaltungen nicht doppelt führen und damit Mehrarbeit leisten, nur weil die Eltern nicht mehr miteinander reden.“