Religionsunterricht

Während der obligatorischen Schulzeit umfasst der wöchentliche Stundenplan eine Lektion, die der reformierten und der katholischen Kirche für den kirchlichen Unterricht zur Verfügung steht. Die beiden Landeskirchen erwarten von ihren Mitgliedern grundsätzlich, dass sie den kirchlichen Unterricht besuchen. Dessen Besuch vom 9. – 11. Schuljahr ist Voraussetzung für die Konfirmation und die Firmung. Die Eltern können ohne Angabe von Gründen schriftlich erklären, dass ihre Tochter oder ihr Sohn den kirchlichen Unterricht nicht besucht. Schülerinnen und Schüler, die vom kirchlichen Unterricht dispensiert sind, stehen unter der Verantwortung und Aufsicht der Schule.