Ein geplanter Wohnortswechsel ist frühzeitig dem Schulsekretariat mitzuteilen. Liegt der neue Wohnort ausserhalb der 10 Verbandsgemeinden, ist der Wohnortswechsel auch mit einem Schulwechsel verbunden und dieser muss sorgfältig geplant werden.
Ein geplanter Wohnortswechsel ist frühzeitig dem Schulsekretariat mitzuteilen. Liegt der neue Wohnort ausserhalb der 10 Verbandsgemeinden, ist der Wohnortswechsel auch mit einem Schulwechsel verbunden und dieser muss sorgfältig geplant werden.
1. März 2024