Klassentypuswechsel und Durchlässigkeit
Mit dem Erstzuweisungsverfahren wird die Schülerin oder der Schüler dem Klassentypus zugewiesen, für den sie oder er die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Der Unterricht in der Orientierungsschule ist so aufgebaut, dass ein Wechsel des Klassentypus möglich ist, sofern die schulische Arbeit, die Kenntnisse und die Fähigkeit der Schülerin oder des Schülers diesen rechtfertigen. Ein Wechsel erfolgt in der Regel jeweils am Ende des Semesters. In der 9. Stufe ist ein Wechsel während des ganzen Schuljahres jederzeit möglich, dies besonders während des ersten Semesters, ab der 10. Stufe erfolgt er jeweils auf Ende des Semesters (SchG, Art 9, SchR Art.81).
Verfahren: Der Klassentypuswechsel erfolgt nach einem Gespräch zwischen den Eltern, der Klassenlehrperson und der Schuldirektion. Diese entscheidet auf Grund der berücksichtigten Fächer sowie der allgemeinen Beurteilung über den Klassentypuswechsel. Der Entscheid stützt sich auf die allgemeine Beurteilung der Schülerin oder des Schülers in Bezug auf die überfachlichen Kompetenzen des Lehrplans sowie auf die Summe der Zeugnisnoten folgender Fächer ab:
– Deutsch (1x)
– Mathematik (1x)
– Französisch und Englisch (Durchschnitt: 1x)
– Naturlehre, Geografie, Geschichte (Durchschnitt: 1x)
Wechsel in einen leistungsstärkeren Klassentypus: Mit dem Einverständnis der Eltern und der Schülerin oder des Schülers kann diese oder dieser in den leistungsstärkeren Klassentypus wechseln, wenn die allgemeine Beurteilung dafür spricht und die Summe der oben genannten massgeblichen Fächer 21 Punkte erreicht. Zudem müssen die Zeugnis-noten in Mathematik und Deutsch genügend sein.
Wechsel in einen leistungsschwächeren Klassentypus: Die Schülerin oder der Schüler wechselt in den leistungsschwächeren Klassentypus, wenn die allgemeine Beurteilung dafür spricht, die Summe der oben genannten massgeblichen Fächer weniger als 16 Punkte erreicht oder wenn sie oder er ungenügende Zeugnisnoten in Mathematik und Deutsch aufweist.
Verlängerung des Zyklus: An der Orientierungsschule wechselt die Schülerin oder der Schüler mit Schwierigkeiten entsprechend den Bestimmungen für den Klassentypuswechsel und die Durchlässigkeit den Klassentypus. Ausnahmsweise kann ihr oder ihm gestattet werden, den Zyklus im gleichen Klassentypus zu verlängern. Die Entscheidungskompetenz liegt bei der Schuldirektion (SchR, Art.88).
Verkürzung des Zyklus: Übertrifft eine Schülerin oder ein Schüler die Ziele des Lehrplans deutlich und mit Leichtigkeit und verfügt gleichzeitig über die nötige Reife, kann sie oder er den Zyklus verkürzen, wenn anzunehmen ist, dass sich aus dieser Massnahme für sie oder ihn in der höheren Klasse keine grösseren Schwierigkeiten ergeben. Diese Massnahme kann für Schülerinnen und Schüler, unabhängig von der Anerkennung ihrer Hochbegabung angewendet werden. Das Überspringen eines Schuljahres ist nur möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler bereits die Progymnasialklasse besucht und sowohl die Noten wie die allgemeine Beurteilung dafür sprechen. Die Entscheidungskompetenz liegt bei der Schuldirektion (SchR, Art. 92).
12. Schuljahr im leistungsstärkeren Klassentypus
Die freiwillige Wiederholung der 11. Klasse (3. OS-Jahr) in einem leistungsstärkeren Klassentypus als 12. Schuljahr ist unter den gleichen Bedingungen wie für einen Klassentypuswechsel in den leistungsstärkeren Klassentypus möglich (SchG Art 9, SchR Art. 81).