Leben und arbeiten an der OSRM

Die Schule soll ein Ort sein, an dem sich jede und jeder möglichst frei entfalten kann, sich wohl fühlen kann, sich aber auch Wissen aneignen kann. Damit alle Rechte beanspruchen können, müssen auch Pflichten erfüllt werden. Die folgenden Punkte anerkennen wir gemeinsam:

  • Das Recht auf Sicherheit
  • Das Recht respektiert zu werden
  • Den Sinn für Verantwortung

a. Sicherheit

  • Ich halte mich an die Verkehrsregeln auf dem Hin- und Rückweg zur Schule.
  • Ich halte mich an die Verhaltensregeln im öffentlichen Verkehr.
  • Ich provoziere keine Raufereien.
  • Ich halte mich nur während der Schul- und Studienzeiten im Schulhaus auf.
  • Ich benütze im Schulhaus keine Spiel- und Sportgeräte (Rollerblades, Kickboards, Bälle usw.).
  • Ich habe Anrecht auf ein Schliessfach, um meine privaten Sachen zu verstauen.
  • Ich vermeide jegliche Form von körperlicher und verbaler Gewalt.
  • Ich akzeptiere, dass Alkohol, Nikotin, Drogen und Waffen an unserer Schule verboten sind.

b. Respekt

  • Ich akzeptiere und respektiere die sozialen, kulturellen, religiösen und ethnischen Verschiedenheiten aller Menschen an dieser Schule.
  • Ich gehe höflich und respektvoll mit meinen Mitmenschen um.
  • Ich kann meine Meinung äussern.
  • Ich akzeptiere die Bemerkungen und Anweisungen aller Lehrpersonen und des Betriebspersonals.
  • Ich akzeptiere, dass Schülerinnen und Schüler zum Lehrerbereich keinen Zutritt haben.
  • Ich habe als Schülerin oder Schüler keinen Zugang in andere Klassenzimmer.
  • Ich verhalte mich in den Schulgebäuden grundsätzlich ruhig und störe meine bzw. andere Klassen nicht.
  • Ich verhalte mich während Kultur- und Sportanlässen angemessen.

c. Lebensraum

  • Ich trage aktiv zum guten Zustand aller Schul- und Sportanlagen bei.
  • Ich trage Sorge zum Schulhaus, zu den Sportanlagen, zum Mobiliar und zum Schulmaterial.
  • Ich beschädige keine persönlichen Gegenstände von Mitschülerinnen und Mitschülern.
  • Ich halte mich an das Kaugummiverbot während der Unterrichtszeiten.
  • Ich versorge mein Mobiltelefon, meinen Audioplayer und andere elektronische Geräte vor Unterrichtsbeginn.
  • Ich passe meine Kleidung und Körperhygiene dem schulischen Umfeld an.
  • Ich achte auf Sauberkeit und Ordnung im Schul- und Klassenzimmer sowie auf den Toiletten.
  • Ich achte auf mässigen Energieverbrauch und verhalte mich umweltbewusst.

d. Administration

  • Ich bin pünktlich.
  • Ich teile meine Absenzen allen betroffenen Lehrpersonen im Voraus mit.
  • Ich halte sämtliche Fristen und Termine für offizielle Dokumente ein.
  • Ich führe mein Aufgabenheft gewissenhaft.
  • Ich verlasse das Schulareal während der Unterrichtszeit nicht ohne Erlaubnis.
Schulreglement Art. 66 – Verbote

1. Während der Schulzeit ist namentlich Folgendes verboten:
a) der Besitz, Konsum, Verkauf oder Vertrieb von Alkohol, Zigaretten und E-Zigaretten oder anderen Tabakprodukten, Suchtmitteln und illegalen Substanzen;
b) der Besitz, Gebrauch, Verkauf oder Vertrieb von Gegenständen oder Substanzen, die an der Schule ungeeignet sind oder die eine Gefahr darstellen könnten.

2. Der Gebrauch von elektronischen Geräten ist während der Schulzeit verboten, ausser er wird von der Lehrperson oder der Schule erlaubt. Unter elektronischen Geräten versteht man alle Geräte, mit denen man telefonieren, Ton oder Bilder empfangen oder wiedergeben oder per Internet kommunizieren kann.

3. Bei einem Vorstoss gegen dieses Verbot kann die Schule diese Gegenstände und Produkte umgehend einziehen. Der Zugriff auf den Inhalt eines Mobiltelefons ist nur mit dem Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich.

4. Sie werden der Schülerin oder dem Schüler oder den Eltern wieder ausgehändigt, und zwar zu einem von der Schulleitung bestimmten Zeitpunkt innerhalb einer Frist von spätestens zwei Wochen nach dem Einziehen des Gegenstands.

5. Vorbehalten bleiben strafrechtliche und kinderschutzrechtliche Bestimmungen.